Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Die Württembergische Landessynode diskutierte auf der Frühjahrstagung erneut über einen Gesetz, der den Kirchengemeinden ermöglichen soll, gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst segnen zu können. Voraussetzung für eine entsprechende Änderung der örtlichen Gottesdienstordnung ist laut Gesetzesvorlage, dass sich Dreiviertel der Pfarrerinnen und Pfarrer einer Gemeinde sowie Dreiviertel des Kirchengemeinderats für eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher aussprechen. Andreas Kielb und Bernhard Möller von SiLBERTON::visio waren vor Ort.